Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der FABRIK11 GmbH, Ringstrasse 20, 8600 Dübendorf / FABRIK11 Winterthur GmbH Grüzefeldstrasse 34 8400 Winterthur und dem Kunden. Mit der Unterschrift des Vertrags erkennt der Kunde die Vertragsbedingungen und Hausordnung an. Aus einer Änderung der AGB und Hausordnung kann der Kunde keine Rechte ableiten.
2. Leistungen und Rechte der FABRIK11
Die FABRIK11 stellt dem Kunde die Nutzungsflächen und Dienstleistungen gemäss gewählter Mitgliedschaft während der Öffnungszeiten zur Verfügung (siehe Details unter www.fabrik11.ch).
Die FABRIK11 kann jederzeit das Kursangebot, die Nutzungsflächen und das Dienstleistungsangebot anpassen bzw. die Betriebszeiten anpassen. Bei einer Angebots- oder Betriebszeitenänderung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Aus einer Betriebseinstellung bzw. vorübergehenden, definitiven Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Bereiche (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events /Anlässen) bis zu zwei Wochen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge. Im Fall einer Betriebseinstellung von mehr als zwei Wochen wird das Abo automatisch um die Zeit der Unterbrechung verlängert.
Die FABRIK11 gewährt eine kostenlose Unterbrechung der Mitgliedschaft von einem bis max. sechs Monaten im Falle von Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte oder Weiterbildung im Ausland. Ein entsprechender Nachweis ist zu liefern.
3. Pflichten des Kunden
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Bei Abschluss einer Mitgliedschaft gilt eine Ausweispflicht. Akzeptiert wird ein offizieller/ amtlicher Ausweis mit Foto wie z.B. Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle in der FABRIK11.
Der Zutritt erfolgt über das persönliche Chiparmband am Eingang. Das Chiparmband kostet bei Vertragsabschluss einmalig CHF 10.-.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen sorgfältig zu benützen und die Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Dem Kunden ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung von FABRIK11 in den Räumlichkeiten der FABRIK11 entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.
Die Hausordnung stellen einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages dar. Das Mitglied verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben den Entzug der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.
4. Tarife und Zahlungsbedingungen
Es gilt die aktuell gültige Preisliste, die auf der Webseite (www.fabrik11.ch) einzusehen ist. Die FABRIK11 behält sich vor, die Preise der Teuerungsrate oder Leistungserweiterung anzupassen. Preiserhöhungen werden erst ab einer Mitgliedschaftserneuerung gültig. Der Mitgliedschaftsbeitrag bzw. die erste Rate ist per Vertragsabschluss zu zahlen. Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Aktionspreise oder Rabatte gelten nur für das erste Jahr der Mitgliedschaft.
Ratenzahlungen sind nur bei den FABRIK11 Abos möglich und bedingt die Hinterlegung einer Kreditkarte. Die Zahlung in Monatsraten erfolgt mit einem Aufpreis. Die Monatsraten sind jeweils vor Beginn des Trainingsmonates fällig. Bei Zahlungsverzug oder bei Nichteinhaltung der Vertragspunkte wird der gesamte noch zu entrichtende Mitgliederbeitrag zuzüglich einer Mahngebühr von CHF 15.00 sofort zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 5%. Bis vollständigen Begleichung des Mitgliederbeitrages, kann FABRIK11 dem Mitglied den Zugang zur FABRIK11 verwehren.
5. Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Laufzeit und verlängert sich automatisch. Die Mitgliedschaft kann jederzeit vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Das Schnupperabo verlängert sich nicht automatisch.
6. Gewährleistung und Haftung
Das Benützen der FABRIK11 geschieht auf eigenes Risiko. Der Kunde bestätigt unter keinen gesundheitlichen Problemen leiden. Im Zweifelsfall hat der Kunde den Rat eines Arztes aufzusuchen, der die Fähigkeit zur Ausübung bestätigt.
Für entstehende Schäden, die auf unsachgemässe Handhabung zurückzuführen sind, haftet der Kunde. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.
Die FABRIK11 übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen. Eine Haftung für Verletzungen, Krankheit oder sonstige Schäden (z.B. Parkschäden) wird abgelehnt.
7. Sicherheit
Unser Notfallmanagement ist neben dem Trainerpult im Detail beschrieben. Dort befindet sich auch ein Defibrillator, Notfalltelefon und Notfallkasten.
Der Kunde erklärt sich mit der Kameraüberwachung in den Einrichtungen der FABRIK11 einverstanden. Die Daten aus der Kameraüberwachung werden lokal 7 Tage gespeichert und danach gelöscht.
8. Events, Medienpräsenz und Presse
Der Kunde willigt bei Events ein, dass der Betreiber Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen des Betreibers erstellt. Der Betreiber ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen für gewerbliche Zwecke zu verwenden. Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung auf sämtlichen Medien ausdrücklich zu.
9. Kommunikation
Die FABRIK11 sendet alle Mitteilungen per E-Mail. FABRIK11 übernimmt keine Verantwortung, wenn die E-Mail Adresse nicht korrekt erfasst ist oder nicht existiert, oder sonstigen Gründen die E-Mails nicht beim Kunden ankommen.
10. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von der FABRIK11 gespeichert und zur Erfüllung des Vertrags und für die FABRIK11 Kommunikation gemäss den gesetzlichen Vorschriften verwendet werden. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Dübendorf.
